A2-Schein in Bayern machen

Hier können Sie demnächst den A2-Schein machen: also den EU-weiten „großen“ Drohnenführerschein auch EU-Fernpiloten-Zeugnis-A2 genannt. Unser Rezertifizierung-Prozess beim LBA läuft gerade. Als ehemalige „anerkannte“ Stelle des LBA als Prüfstelle für den Drohnenführerschein nach §21d haben wir bisher rund 300 Drohnen-Piloten ausgebildet und sind als Drohnen-Schule schon über 8 Jahre am Markt und damit eine der erfahrensten und am längsten existierenden Drohnenführerschein-Schulen in Deutschland.

Diese neue Website befindet sich gerade im Aufbau. Generelle Informationen zum EU-Drohnenführerschein finden sie auf unserer allgemeinen Website: www.multikopterschule.de

Für alle Inhaber vom bisherigen Drohnenführerschein nach §21d: mit diesem und einer noch gültigen AE/AV aus dem letztem Jahr und dem A1-Schein, hat man noch bis Ende des Jahres 2021 mehr Privilegien, als diejenigen, die erst dies Jahr eingestiegen sind und den A1/A3-Schein plus den A2-Schein gemacht haben oder machen werden. Insbesondere die 50m horizontale Abstands-Regel für „Bestands-Drohnen“ macht den Flugeinsatz in A2 realistisch betrachtet nahezu unmöglich. Aber selbst nächstes Jahr wenn irgendwann die Cx-Klassifizierungen der Drohnen kommen, werden die Einschränkungen des A2-Scheins zumindest im Film/TV-Geschäftsbereich den Flug in A2-Risikogebieten unmöglich machen. Ein Einsatz für Inspektionen und Vermessungen wird im Slow-Fly-Mode möglich, aber nur mit C1-klassifizierten Drohnen. Für alles andere wird nur eine weitergehende Betriebsgenehmigung und damit auch eine weitere Ausbildung zum Piloten der Specific-Kategorie nötig werden.

Praxisfachkundenachweis nach DGUV/BG

Unabhängig davon bieten wir akut weiterhin die für gewerbliche Piloten nötige DGUV/BG konforme Praxisfachkundenachweis Ausbildung und Prüfung an, die unabhängig vom Luftrecht für jeden Piloten zwingend nötig ist. Termine dazu können sie jederzeit buchen und sind lediglich wetterabhängig. Die DGUV ist die gesetzliche Unfallversicherung und die BG’s sind die Berufsgenossenschaften also der verlängerte Arm der DGUV. Die Berufsgenossenschaften wie die BGETEM (hierzu gehören u.a. die Film und TV und Industriefilm Produktionen) oder die BGBAU haben entsprechende „whitepapers“ zu den gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften veröffentlicht, wo beschrieben wird, welche Ausbildungsanforderungen an den Drohnenpiloten im Rahmen des Arbeitsschutzes gestellt werden.
weitere Infos hier:
Praxisfachkundenachweis-Infos